Willkommen bei der Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung
Die Sanitätseinsatzleitung (in Bayern: SanEL=OrgL+LNA)
ist in Bayern allen Einsatzkräften des Rettungsdienstes, des
Sanitätsdienstes und des Betreuungsdienstes weisungsbefugt. Hier kommen
eine Vielzahl von kleinen Einheiten (z.B. Einzelfahrzeuge des
Rettungsdienstes) zusammen, für die eine Führungsstruktur geschaffen
werden muss. Die UG-SanEL dient dabei als organisatorisches Element, ihre bis zu acht von der
Katastrophenschutzbehörde benannten und als Führungskräfte ausgebildeten
Mitglieder übernehmen federführende Funktionen insbesondere in den
wesentlichen Abschnitten eines typischen Einsatzes, nämlich
Patientenversorgung, Kommunikation, Registrierung und Transport.
Sie werden dabei wiederum durch Einheiten der Hilfsorganisationen (z.B.
Fachgruppe „Information und Kommunikation“ mit Sprechfunkern,
Rotkreuz-Kreisauskunftsbüro mit Registrierhelfern) in ihren
Führungsaufgaben unterstützt.
Rechtliche Grundlage sind die „Richtlinien für die Bewältigung von
Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker
(Massenanfall von Verletzten)“, Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern Nr. ID4-2252.22-7 vom 1. September 1999.
Für die Kommunikationsaufgabe der (UG)SanEL beschafft das Land Bayern
landesweit identische Kommunikationskoffer, die wie bei der UG-ÖEL
Laptop, Telefonanlage und Drucker/Faxgerät enthalten und auch abseits
eines Einsatzleitwagens betrieben werden können (z.B. in einer festen
Führungsstelle in einem Gebäude). Auf dem Laptop ist das Programm
„GSLWeb“ enthalten, das die Erfassung der Patientendaten und die
Online-Übertragung zur Vermissten-Datenbank der bayerischen Polizei
ermöglicht. In einem Zuschussprogramm gewährt das Land Bayern den
beteiligten Hilfsorganisationen bis zu 70% der Beschaffungskosten eines
Einsatzleitwagens, um die Kommunikationskomponente der
Sanitätseinsatzleitung optimal ausstatten zu können.
Aufgrund der Benennung „Unterstützungsgruppe“ wird die Funktion der
UGSanEL oft gleichgesetzt mit der reinen Führungsassistenz (wie bei der
UG-ÖEL), dies steht jedoch im Widerspruch zu den Aussagen der
zugrundeliegenden Richtlinie des Innenministeriums. In solchen Fällen
wird die dann eigentlich fehlende Abschnittsführung in den oben
genannten Bereichen durch andere Führungskräfte übernommen (z.B.
Einheitsführer der Hilfsorganisationen oder dienstfreie
Organisatorische Leiter).
Originaltext aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungsunterst%C3%BCtzung
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